Auswahl des Messgerätes
Die Auswahl eines Messgerätes richtet sich im Wesentlichen nach Form, Größe und Toleranz des Prüfmerkmals.
Ein Beispiel: Du sollst am abgebildeten Werkstück das markierte Maß 60 (Höchstmaß = 60,2 Mindestmaß = 60,1 Toleranz = 0,1) messen:
Messunsicherheit und Bezugstemperatur
Du brauchst ein Messgerät, das das Außenmaß 60 mit der Toleranz 0,1 sicher und zuverlässig messen kann. Es stehen folgende Messgeräte zur Verfügung:
Die Angaben zur Messunsicherheit gelten bei einer Bezugstemperatur von 20 °C, da Werkstoffe sich bei Erwärmung ausdehnen und bei Abkühlung zusammenziehen.
Für die Auswahl des Messgerätes gilt diese Regel:
Ein Messgerät gilt als fähig, wenn seine Messunsicherheit höchstens 10% der Maßtoleranz beträgt.
Für unser Beispielmaß 60 mit der Toleranz 0,1 bedeudet das:
- Der Messchieber scheidet aus, da seine Messunsicherheit 0,05 mm, also 50 % der Toleranz beträgt.
- Die Messchraube kann benutzt werden. Ihre Messunsicherheit beträgt 0,01 mm, also 10% der Toleranz.
- Die Messuhr mit einer Messunsicherheit von 0,001 könnte ebenfalls verwendet werden, dieses Messverfahren wäre aber für unser Beispiel zu teuer.
Prüfmittelüberwachung
Das oben Gesagte natürlich gilt nur, wenn das Prüfmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, d.h wenn die Messunsicherheit auch wirklich nur so groß ist wie angegeben.
Daher müssen Prüfmittel regelmäßig geprüft werden. Man nennt das Kalibrieren. Beim Kalibrieren wird ein Endmaß, dessen Maß bekannt ist, gemessen und die Abweichung festgestellt. Erreicht das benutzte Prüfmittel die vorgeschriebene Genauigkeit, bekommt es – wie beim TÜV – einen Aufkleber, der die Kalibrierung bestätigt und den Termin der nächsten Überprüfung anzeigt. Außerdem wird ein Prüfbericht erstellt.