
Was steht in DIN EN ISO 8015?
In der grundlegenden ISO-GPS Norm DIN EN ISO 8015 „GPS-Konzepte und Regeln“ sind die wesentlichen Konzepte, Prinzipien und Regeln des ISO-GPS-Systems festgelegt.
Grundlegende Annahmen
- Alle Funktionsgrenzen sind genau bekannt.
- Die Toleranzgrenzen werden als Funktionsgrenzen betrachtet.
- Innerhalb der Toleranzgrenzen funktioniert des Werkstück zu 100%, außerhalb gar nicht.
Die 13 Grundsätze des ISO-GPS-Systems
Die folgenden 13 Grundsätze aus der Norm DIN IS0 EN 8015 sind für die Produktbeschreibung nach dem ISO-GPS-System zu berücksichtigen.
1. Grundsatz des Aufrufens

Wenn auch nur ein ISO-GPS-Symbol oder eine ISO-GPS-Norm in der Zeichnung verwendet wird, gilt das gesamte ISO-GPS-System als angewendet. „ISO 8015“ muss also nicht unbedingt im Schriftfeld stehen, um z.B. das Unabhängigkeitsprinzip anzuwenden. In der nebenstehenden Zeichnung wird u.a. die Norm ISO 22081 (Allgemeintoleranzen) aufgerufen, somit gilt für dieses Werkstück das gesamte ISO-GPS-System.
2. Grundsatz der GPS-Normenhierarchie

Das Prinzip der GPS-Normenhierarchie besagt, dass die GPS-Normen einer Hierarchie unterliegen, wie sie in der Abbildung dargestellt ist. Die Normen einer höheren Ebene gelten auch für die Anwendung der Normen einer niedrigeren Ebene, es sei denn, in den Normen der niedrigeren Ebene sind explizit andere Regeln angegeben, die die Bestimmungen der Normen der höheren Ebene ersetzen.
3. Grundsatz der bestimmenden Zeichnung
Anforderungen, die nicht auf der Zeichnung (gesamte Dokumentation zur Spezifikation des Werkstückes) angegeben sind, können vertragsrechtlich nicht geltend gemacht werden.
4. Grundsatz des Geometrieelementes

Werkstücke bestehen aus einzelnen Geometrieelementen (Punkt, Linie, Fläche). Jede Festlegung ohne besondere Anmerkungen gilt für das ganze Geometrieelement.
5. Grundsatz der Unabhängigkeit

Standardmäßig gilt das Unabhängigkeitsprinzip; jede einzelne Anforderung an ein Geometrieelement muss unabhängig von anderen Anforderungen erfüllt werden. So muss bei diesem Werkstück die Rundheitsvorgabe unabhängig von der Toleranzangabe Ø30 – 0,1 eingehalten werden.
6. Grundsatz der Dezimaldarstellung
Nicht angegebene Dezimalstellen in GPS-Normen und Zeichnungen sind Nullen. Beispiele: 12,5 = 12,5000… oder ± 0,3 = ± 0,3000…
7. Grundsatz der Standardfestlegung (Defaultprinzip)

Die GPS-Norm definiert Standardfestlegungen (Default), die nicht in der Zeichnung sichtbar sind. So bedeutet z.B. die Angabe Ø30 h7, dass der Zweipunktgrößenmaßspezifikator nach ISO 14405-1 anzuwenden ist.
8. Grundsatz der Referenzbedingungen

GPS-Spezifikationen gelten bei einer Referenztemperatur (ISO 1; 20°C) und bei nicht verschmutztem Werkstück. Andere zusätzliche Bedingungen müssen auf einer Zeichnung angegeben werden.
9. Grundsatz des starren Werkstücks

Das Werkstück muss starr sein und darf beim Prüfen nicht durch Krafteinwirkungen belastet werden.
10. Grundsatz der Dualität (Spezifikation, Verifikation)
Durch Spezifikationsoperatoren (Zeichnungsangaben) sind die Messgrößen und Messbedingungen, unabhängig von einem Messsystem, in Zeichnungen vollständig und eindeutig vom Konstrukteur anzugeben. Mehrdeutigkeiten sind zu beseitigen.
Verifikationsoperatoren werden bei der Prüfplanung festgelegt. Sie beschreiben die Art und Weise (Prüf-, Messmethode, Messsystem…) wie Spezifikationsoperatoren überprüft werden. Vorhandene Verfahrensunsicherheiten (Messunsicherheiten) sind entsprechend (nach DIN EN ISO 14253) zu berücksichtigen.
11. Grundsatz der Funktionsbeherrschung
Die Funktionen eines Werkstückes sind durch die Angaben zutreffender GPS-Spezifikationen vollständig zu beschreiben. Da dies in der Praxis nicht immer eindeutig möglich ist, kann es zu Mehrdeutigkeiten in der Beschreibung führen. Diese sind dann von der Konstruktion zu verantworten.
12. Grundsatz der allgemeinen Spezifikation
Für alle Merkmale eines Geometrieelementes oder Beziehungen zwischen Geometrieelementen, für die keine individuelle GPS-Spezifikationen festgelegt wurden, gelten die allgemeinen GPS-Spezifikationen, die in der Nähe des Schriftfeldes angegeben sind. Änderungen für Hüllbedingung, gemeinsame Toleranzzone, kunden- oder unternehmensspezifische Spezifikationen usw. müssen durch entsprechende Angaben in der Zeichnung oder im Schriftfeld vorgenommen werden.
13. Grundsatz der Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für die vollständigen und eindeutigen Angaben der Spezifikationsoperatoren liegt beim Konstrukteur. Er hat mehrdeutige Auslegungen zu verantworten. Die Festlegung geeigneter Verifikationsoperatoren wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Messunsicherheit von der Qualitätssicherung verantwortet.